In dEf ist die Vereinbarung kein Endpunkt für immer. Sie ist eine tragfähige, überprüfbare Absprache auf Zeit. Gute Vereinbarungen sind verständlich, konkret, verhältnismäßig und so formuliert, dass die Beteiligten wissen, worauf sie sich einlassen.
Gerade in Machtasymmetrien ist entscheidend, ob die Vereinbarung wirklich gemeinsam entstanden ist. Konsequenzen im engeren Sinn setzen erst dort an, wo eine verständliche, gemeinsam beschlossene und überprüfbare Vereinbarung besteht.
Fachlicher Hintergrund
Eine Vereinbarung gilt als angenommen, wenn kein schwerwiegender Einwand mehr besteht — oder bestehende Einwände sagen: „Ich kann damit mitgehen.“ Sie wird klar formuliert, dokumentiert und mit einem Review-Datum versehen; offene Bedenken werden als Evaluationskriterien festgehalten, wie in dem dEf-Prozess ausgearbeitet. Die Haltung dahinter fasst die Soziokratie in zwei Slogans: „Good enough for now“ und „Safe enough to try“ (Rau & Koch-Gonzalez, 2018, S. 4).
Literatur
Bockelbrink, B., Priest, J. & David, L. (2019). Soziokratie 3.0 - Ein Praxisleitfaden. Sociocracy 3.0. https://sociocracy30.org/guide/
Buck, J. & Villines, S. (2017). We the People: Consenting to a deeper democracy (2. Aufl.). Sociocracy.info.
Butler, C. T. & Rothstein, A. (1987). On Conflict and Consensus: A handbook on formal consensus decisionmaking. Food Not Bombs Publishing.
Rau, T. J. & Koch-Gonzalez, J. (2018). Many Voices One Song: Shared Power with Sociocracy. Sociocracy For All.
