Begriff

Vorschlag

In dEf ersetzt der Vorschlag die Anweisung, wo Aushandlung möglich ist. Er ist konkret genug, um geprüft zu werden, aber offen genug, um durch Fragen und Einwände verändert zu werden.

Ein Vorschlag darf nicht nur eine Vorgabe mit freundlicher Verpackung sein. Er wird erst dialogisch, wenn andere verstehen können, worum es geht, und wenn Einwände den Vorschlag tatsächlich verändern dürfen.

Fachlicher Hintergrund

Der professionelle Beitrag ist in dEf zunächst Vorschlag, nicht Anordnung: Herriger denkt dieses Verfahren begrifflich vor, wenn er der Fachkraft ein „Vorschlagsrecht“ zuschreibt, während die Adressat:in „in allen Dingen, die seine Lebensführung betreffen, letzte Entscheidungsinstanz“ bleibt (Herriger, 2020, S. 244). Konsent zielt entsprechend darauf, „anstelle von Vorgaben, Forderungen oder Anweisungen Vorschläge zu machen, die nur dann angenommen werden, wenn niemand der Betroffenen relevante Einwände hat“ (Strauch & Reijmer, 2018, S. 36 ff.). Ab der Einbringung gehört der Vorschlag der Gruppe; diese Prozesslogik ist in Konsent-Entscheidungsfindung in der Sozialen Arbeit und dem dEf-Prozess ausgearbeitet.

Literatur

Herriger, N. (2020). Empowerment in der Sozialen Arbeit: Eine Einführung (6. Aufl.). Kohlhammer.

Strauch, B., & Reijmer, A. (2018). Soziokratie. Kreisstrukturen als Organisationsprinzip zur Stärkung der Mitverantwortung des Einzelnen. Vahlen.