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Einfache Sprache

Konsent in der Sozialen Arbeit

Wie können Menschen im Alltag wirklich mitentscheiden? Ein Beispiel aus einem Wohnheim zeigt, wie Konsent hilft, ein Nein zu verstehen und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Zwei Menschen sprechen miteinander auf Augenhöhe.
Foto: Soroush Karimi / Unsplash

Ein Nein verändert die Situation

Es ist Vormittag in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen. Die Gruppe will einkaufen gehen. Alle freuen sich auf den Einkauf. Nur L. nicht.

Plötzlich schreit er: „Nein!“ Er sagt zunächst nicht, warum. Die anderen erstarren.

L. hat viele Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie verbracht. Was von ihm verlangt wurde, hatte er bisher nie abgelehnt. Seine Frustration hatte sich über lange Zeit angestaut. Immer wieder kam es zu gewaltsamen Ausbrüchen.

Die Fachkraft fragt diesmal nach:

„Du hast gerade Nein gesagt. Mich interessiert, warum.“

L. antwortet:

„Mein Rücken!“

Die Fachkraft versucht zu verstehen:

„Du hast Rückenschmerzen? Und du hast Sorge, dass sie schlimmer werden, wenn du Einkaufstaschen trägst?“

L. sagt:

„Ja!“

Die Fachkraft nimmt den Einwand auf:

„Das ist ein wichtiger Einwand. Wie wäre es, wenn du einfach mitkommst? Wir vereinbaren, dass du keine schweren Taschen trägst.“

L. entspannt sich. Die anderen entspannen sich ebenfalls.

L. muss nicht schweigen. Er muss seinen Wunsch auch nicht mit Gewalt durchsetzen. Er kann sagen, was gegen den Vorschlag spricht. Gemeinsam lässt sich dann eine Lösung finden.

Die Fachkraft hat ihm geholfen, sein Bedürfnis zu erkennen und auszudrücken. L. erlebt, dass die anderen zuhören. Die Situation eskaliert nicht. Es kommt zu keiner Gewalt.

Für diese Art der Entscheidung gibt es einen Namen: Konsent.

Wenn beide Seiten Druck machen

Fachkräfte geben häufig Anweisungen, ohne es zu bemerken. Sie sagen zum Beispiel: „Mach das so.“ Manchmal folgt eine Warnung: „Sonst hat das Konsequenzen.“

Unterstützte Menschen können ebenfalls Druck machen. Sie sagen etwa: „Ich will das.“ Manchmal steht dahinter die ausdrückliche oder unausgesprochene Drohung: „Wenn ich es nicht bekomme, mache ich Ärger.“

So fordern beide Seiten etwas voneinander. Aus Druck können Drohungen werden. Aus Drohungen kann Gewalt entstehen.

Langfristig löst das oft wenig. Die Beteiligten haben das Gefühl, immer wieder über dieselben Probleme zu streiten.

Gemeinsam an einem Vorschlag arbeiten

Konsent beginnt mit einem anderen Vorgehen. Eine Person beschreibt ein Problem oder eine Spannung. Eine Spannung bedeutet hier: Etwas passt nicht oder braucht Klärung.

Dann wird ein Vorschlag gemacht. Beide Seiten können Bedenken äußern. Diese Bedenken werden in die weitere Arbeit aufgenommen. Der Vorschlag wird so verändert, dass wichtige Sorgen berücksichtigt sind.

Alle können zur Verbesserung beitragen. Die Lösung muss nicht perfekt sein. Sie soll so gut sein, dass alle damit leben können.

Warum Konsent zur Sozialen Arbeit passt

Dieses Vorgehen kann helfen, eine angespannte Situation zu beruhigen. Es setzt außerdem eine personenzentrierte Haltung praktisch um. Personenzentriert heißt: Das Erleben, die Wünsche und die Möglichkeiten der Person sind der Ausgangspunkt.

„Nicht-direktiv“ heißt dabei, dass eine Fachkraft nicht einfach den Weg vorgibt. Die Beteiligten suchen im Gespräch nach einer Lösung und entscheiden, was sie tun wollen.

Die Person muss sich also nicht blind unterordnen. Umgekehrt drängt auch niemand den anderen einfach seine Meinung auf. Alle arbeiten an einer möglichst guten gemeinsamen Lösung.

Die Verbindung zu Recovery und Empowerment

Recovery beschreibt den eigenen Weg zu einem guten Leben nach oder mit einer seelischen Krise. Dazu gehört gemeinsames Entscheiden. Der englische Fachbegriff dafür ist „Shared Decision Making“.

Entscheidungen werden mit den betroffenen Menschen getroffen. Es wird nicht über ihre Köpfe hinweg entschieden.

Das CHIME-Modell beschreibt fünf wichtige Prozesse, die diesen Weg unterstützen können:

  • Verbundenheit: Beziehungen und Zugehörigkeit erleben.
  • Hoffnung: Eine Veränderung zum Guten für möglich halten.
  • Identität: Ein eigenes Bild von sich als Person entwickeln.
  • Sinn: Etwas als bedeutsam für das eigene Leben erleben.
  • Empowerment: Eigenen Einfluss und eigene Handlungsmöglichkeiten gewinnen.

Konsent spricht besonders Empowerment an. Menschen erleben, dass sie gehört werden, mitbestimmen und ihr Leben beeinflussen können.

Selbstbestimmung und Teilhabe als Auftrag

Auch das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, und die UN-Behindertenrechtskonvention fordern Selbstbestimmung und Teilhabe.

Artikel 19 der UN-Konvention behandelt unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung in die Gemeinschaft. Artikel 12 betont die gleiche Anerkennung vor dem Recht und das eigene Entscheiden.

Das BTHG greift diese Grundsätze auf. Leistungen sollen sich an der Person orientieren. Wünsche und Wahlmöglichkeiten sollen zählen. Menschen sollen an der Planung ihrer Hilfen beteiligt sein.

Konsent bietet einen praktischen Weg, diese Ansprüche im Alltag aufzugreifen.

Sorgen auf beiden Seiten ernst nehmen

Fachkräfte hören häufig Begriffe wie Personenzentrierung, Augenhöhe und Mitbestimmung. Trotzdem bleibt die Frage: Wie geht das im Alltag?

Manche fühlen sich hilflos. Andere fürchten, die Kontrolle zu verlieren. Sie fragen sich: Werden dann alle machen, was sie wollen? Entsteht Chaos?

Auch die unterstützten Menschen haben Sorgen. Sie befürchten Bevormundung und Zwang. Das kann auch dann so sein, wenn die Fachkräfte es gar nicht so meinen.

Diese Sorgen sind verständlich. Dahinter steht oft die Vorstellung, dass eine Seite gewinnen und die andere verlieren muss. Entweder setze ich mich durch, oder die anderen setzen sich durch.

Ein klarer Ablauf statt eines Machtkampfs

Konsent setzt auf Zuhören, Vorschläge und gemeinsame Verbesserung. Das bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist oder jede Begründung ausreicht.

Ein Vorschlag wird nur angenommen, wenn niemand einen schwerwiegenden Einwand hat. Einwände müssen begründet werden.

Dabei können verbindliche Grenzen eine Rolle spielen. Der Beitrag nennt geltendes Recht, die Hausordnung, den Hilfeplan und fachliche Standards als Beispiele. Ein Einwand, der solchen Vorgaben widerspricht, kann seinerseits zurückgewiesen oder blockiert werden.

Der Ablauf bleibt klar und strukturiert. Die Grundschritte lassen sich in etwa fünf Minuten erklären. Dann kann die Gruppe beginnen: im Alltag, in einer Teamsitzung oder bei der Hilfeplanung.

Dafür braucht es nach meiner Erfahrung keine große Schulung und kein teures Zertifikat. Es braucht die Bereitschaft, einen anderen Umgang mit Entscheidungen auszuprobieren.

Was L. an diesem Vormittag erlebt hat

L. erlebte damals zum ersten Mal, dass sein Nein gehört wurde. Er durfte einen Einwand haben. Die anderen nahmen ihn ernst.

Das war der Anfang einer langen Entwicklung für ihn. Auch das Team veränderte seinen Umgang mit ihm.

Für mich zeigt diese Erfahrung: Selbstbestimmung und Teilhabe können mehr sein als gute Worte. Sie lassen sich in einer konkreten Alltagssituation praktisch umsetzen.

Mehr über die Entstehung des Ansatzes

Wie ich zum Konsent-Ansatz gekommen bin, erzähle ich ausführlicher in meinem persönlichen Blog: Konsent in der Sozialen Arbeit – Eine persönliche Einführung.

Auch mein frei zugänglicher Artikel auf Zenodo beschreibt die Anfänge. Dort steht das Beispiel mit L. ausführlicher:

Roerick, J. (2022). Konsent-Entscheidungsfindung in der Sozialen Arbeit [Working Paper, Alice-Salomon-Hochschule Berlin]. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.20405958


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