Beteiligung ist mehr als Information oder Anhörung. Sie beginnt im engeren Sinn dort, wo Menschen eine verbindliche Rolle in der Entscheidungsfindung erhalten und ihre Perspektive das Ergebnis tatsächlich verändern kann.
Für dEf ist Beteiligung nicht nur eine Haltung, sondern eine prüfbare Struktur: Wer darf Vorschläge einbringen? Wer darf Einwände geltend machen? Werden Einwände bearbeitet oder übergangen? Wird die Vereinbarung so formuliert, dass die Beteiligten wissen, worauf sie sich einlassen?
In Krisen und Notfällen muss Beteiligung differenziert werden. Wo noch Gespräch möglich ist, kann Beteiligung deeskalierend und recovery-orientiert wirken. In akuten Notfällen kann Schutz Vorrang haben; dann gehört die Beteiligung spätestens in die Nachbesprechung und in künftige Krisenplanung.
Fachlicher Hintergrund
Als Prüfstein dient das Stufenmodell der Partizipation (Wright et al., 2007; Wright, 2010): Entscheidend ist nicht, ob Beteiligung stattfindet, sondern ob ein Einwand die Entscheidung verändern kann; diese Prüflogik ist in den dEf-Grundlagen ausgearbeitet. Die Lücke, die dEf adressiert, benennt Herriger: „Über den formalen Widerspruch hinaus fehlen wirksame Partizipationsmöglichkeiten, die der Verfügungsmacht der Experten Grenzen setzen könnten“ (Herriger, 2020, S. 161).
Literatur
Herriger, N. (2020). Empowerment in der Sozialen Arbeit: Eine Einführung (6. Aufl.). Kohlhammer.
Wright, M. T. (Hrsg.). (2010). Partizipative Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung und Prävention. Huber.
Wright, M. T., Block, M., & von Unger, H. (2007). Stufen der Partizipation in der Gesundheitsförderung. In Gesundheit Berlin (Hrsg.), Dokumentation 13. Bundesweiter Kongress Armut und Gesundheit.
