Begriff

Einwand

Ein Einwand ist in dEf keine Störung und kein persönlicher Angriff. Er ist Material für die Weiterarbeit am Vorschlag. Ziel ist nicht, den Einwand wegzureden, sondern zu verstehen, welches Risiko, welche Lücke, welches Bedürfnis oder welche Grenze darin sichtbar wird.

Nicht jeder Widerspruch wiegt gleich. In den dEf-Unterlagen wird zwischen Präferenz, Sorge, tragfähigem Einwand und Blockade unterschieden. Entscheidend ist: Ein Einwand soll den Vorschlag mit dem gemeinsamen Ziel, mit Schutz, Verantwortung oder Tragfähigkeit verbinden. Dann kann er integriert werden und macht die Vereinbarung robuster.

Fachlicher Hintergrund

In der Sozialen Arbeit haben schwere Einwände eine eigene Qualität: In Konsent-Entscheidungsfindung in der Sozialen Arbeit werden sie „vor allem mit Gesetzen oder Verträgen und Absprachen, zu denen auch Betreuungsverträge oder Hilfepläne gehören können,“ begründet (S. 6). Eine Blockade ist dabei nie ein unbegründetes Veto, sondern muss nachvollziehbar begründet werden (Buck & Villines, 2017, S. 301; Butler & Rothstein, 1987, S. 30 f.). Hilfreich ist die in Vier Qualitäten von Widerspruch ausgearbeitete Unterscheidung: Präferenz (persönlicher Wunsch), Sorge (noch unbelegtes Risiko), Einwand (konkreter Punkt, an dem der Vorschlag das Ziel verfehlt oder Schaden anrichtet) und Blockade (ein anerkanntes Prinzip würde verletzt).

Literatur

Buck, J., & Villines, S. (2017). We the People. Consenting to a deeper democracy (2. Aufl.). Sociocracy.info.

Butler, C. T., & Rothstein, A. (1987). On conflict and consensus: A handbook on formal consensus decisionmaking. Food Not Bombs Publishing.