Begriff

Konsent

Konsent fragt nicht: Sind alle begeistert? Sondern: Gibt es einen tragfähigen Einwand? Damit verschiebt sich die Aufmerksamkeit von Zustimmung zu Widerspruch, von Macht und Status zu prüfbaren Gründen.

Für dEf ist Konsent ein methodischer Kern, aber nicht die ganze Methode. In der Sozialen Arbeit muss Konsent unter Bedingungen struktureller Machtasymmetrie übersetzt werden: Schweigen darf nicht vorschnell als Zustimmung gelten, Einwände brauchen Unterstützung, und Vereinbarungen müssen überprüfbar, verständlich und zeitlich begrenzt sein.

Fachlicher Hintergrund

Die klassische Norm stammt von Endenburg: Ein Beschluss ist gefasst, „wenn kein anwesendes Kreismitglied einen begründeten und schwerwiegenden Einwand gegen den Beschluss hat“ (Strauch & Reijmer, 2018, S. 37). Den Unterschied zur Einstimmigkeit trägt die Frageform: „Wenn wir einstimmige Entscheidungen verlangen, fragen wir: ‚Stimmst du zu?’ … Im Konsent fragen wir: ‚Hast du einen Einwand?’“ (Rau & Koch-Gonzalez, 2018, S. 87, eigene Übersetzung; siehe Soziokratie, Konsent und dEf). Für die Soziale Arbeit wurde das Prinzip in Konsent-Entscheidungsfindung in der Sozialen Arbeit dokumentiert und reflektiert.

Literatur

Rau, T. J., & Koch-Gonzalez, J. (2018). Many Voices One Song: Shared Power with Sociocracy. Sociocracy For All.

Strauch, B., & Reijmer, A. (2018). Soziokratie. Kreisstrukturen als Organisationsprinzip zur Stärkung der Mitverantwortung des Einzelnen. Vahlen.