Begriff
Konsent
Beim Konsent kann ein Vorschlag gelten, wenn niemand einen schwerwiegenden, begründeten Einwand hat. Dafür müssen nicht alle begeistert sein.
Nach Einwänden fragen
Eine Gruppe will eine Entscheidung treffen. Bei Einstimmigkeit lautet die Frage: „Stimmen alle zu?“ Beim Konsent lautet sie: „Hat jemand einen begründeten, schwerwiegenden Einwand?“
Der Unterschied ist wichtig. Ein Vorschlag muss nicht für jede Person die Lieblingslösung sein. Er kann gelten, wenn kein solcher Einwand mehr besteht.
Damit stehen überprüfbare Gründe im Mittelpunkt. Entscheidend soll nicht sein, welchen Status eine Person hat oder wie viel Macht sie besitzt.
Das Grundprinzip
Das klassische Konsent-Prinzip geht auf Gerard Endenburg zurück. Eine Entscheidung im Kreis ist getroffen, wenn kein anwesendes Mitglied einen begründeten und schwerwiegenden Einwand hat.
Diese Unterscheidung zu Einstimmigkeit wird in Soziokratie, Konsent und dEf erläutert.
Konsent in der Sozialen Arbeit
Konsent ist ein wichtiger Teil der dialogischen Entscheidungsfindung, kurz dEf. Er ist aber nicht die ganze Methode.
In der Sozialen Arbeit haben Fachkräfte und unterstützte Personen oft unterschiedlich viel Macht. Diese Ungleichheit verschwindet nicht allein dadurch, dass nach Einwänden gefragt wird. Deshalb sind zusätzliche Bedingungen wichtig:
- Schweigen darf nicht vorschnell als Zustimmung gelten.
- Menschen brauchen bei Bedarf Unterstützung, um Einwände auszudrücken.
- Vereinbarungen müssen verständlich sein.
- Es muss möglich sein zu überprüfen, ob sie funktionieren.
- Es muss feststehen, wie lange sie gelten.
Die Anwendung und die Grenzen dieses Prinzips beschreibt auch Konsent-Entscheidungsfindung in der Sozialen Arbeit.
Bücher und Quellen
Rau, T. J., & Koch-Gonzalez, J. (2018). Many Voices One Song: Shared Power with Sociocracy. Sociocracy For All.
Strauch, B., & Reijmer, A. (2018). Soziokratie. Kreisstrukturen als Organisationsprinzip zur Stärkung der Mitverantwortung des Einzelnen. Vahlen.
