Gemeinsam entscheiden
Dialogische Entscheidungsfindung wird mit dEf abgekürzt. Sie ist meine praktische Übertragung des Konsent-Verfahrens auf die Soziale Arbeit.
Der Ablauf ist klar: Jemand macht einen Vorschlag. Die Beteiligten prüfen Einwände und arbeiten sie ein. Am Ende halten sie eine Vereinbarung fest. Gesucht wird eine Lösung, mit der alle leben können.

Auf Einwände achten
Die Grundlage ist das Konsent-Prinzip aus der Soziokratie. Soziokratie ist eine Form gemeinsamer Organisation und Entscheidung.
Konsens fragt: Sind alle dafür? dEf fragt dagegen: Hat jemand einen schwerwiegenden Einwand?
Alle müssen also nicht begeistert sein. Wichtig ist, dass niemand einen begründeten Punkt sieht, an dem der Vorschlag nicht tragbar wäre.
Einwände sind ausdrücklich erwünscht. Zur Mitarbeit gehört es, Bedenken zu äußern. Sie können zeigen, was bisher übersehen wurde. Sie bringen weitere Sichtweisen ein und helfen, einen Vorschlag besser zu machen.
Wenn keine schwerwiegenden Einwände bleiben, kann die Umsetzung beginnen. Der Vorschlag muss nicht perfekt sein. Er soll sicher genug sein, um ihn auszuprobieren. Der englische Ausdruck dafür lautet safe enough to try.
Vier Punkte der Grundhaltung
Vier Grundsätze bestimmen den Umgang miteinander:
- Wir machen Vorschläge. Wir geben keine Anweisungen.
- Einwände sind hilfreiche Hinweise. Sie stören den Prozess nicht.
- Sobald ein Vorschlag eingebracht ist, gehört er der ganzen Gruppe. Er gehört nicht mehr nur der Person, die ihn zuerst genannt hat.
- Wir wollen einander nicht überreden. Wir wollen den Vorschlag gemeinsam verbessern.
In der Eingliederungshilfe entstehen ständig Entscheidungen. Beispiele sind Gespräche über die Hilfeplanung, Teamsitzungen und Absprachen mit Klientinnen und Klienten. Oft gibt es Zeitdruck und keinen klaren Ablauf. dEf bietet dafür einen geordneten Prozess.
Drei Phasen
Der Prozess hat drei Phasen:
- Vorschlag: Eine Spannung wird benannt. Jemand macht einen Vorschlag. Verständnisfragen werden geklärt.
- Einwände: Die Gruppe hört Reaktionen, sammelt Einwände und arbeitet sie ein.
- Vereinbarung: Die Beteiligten entscheiden, formulieren die Vereinbarung und halten sie verbindlich fest.
Bei einfachen Fragen können diese Schritte kurz sein. Komplexe Fragen brauchen mehr Zeit. Nicht jeder Prozess muss jeden Schritt in voller Länge durchlaufen. Die gemeinsame Haltung bleibt trotzdem wichtig.
Phase 1: Eine Spannung benennen
Eine Spannung zeigt, dass etwas nicht gut passt. Etwas stört, blockiert oder könnte besser werden. Eine Person spricht dies an. Ab dann ist es eine gemeinsame Aufgabe, sich darum zu kümmern.
Die Spannung kann persönlich sein. Ein Beispiel lautet: „Bei der Arbeit tut mir der Rücken weh.“ Sie kann auch die Gruppe betreffen: „In unseren Teamsitzungen ist es in letzter Zeit sehr unruhig.“
Manchmal wird eine Spannung gezielt aus einer Planung abgeleitet. Das geschieht etwa beim Teilhabeinstrument Berlin, kurz TiB. Dabei fragen wir: Was fehlt einer Person, um am Leben teilzuhaben? Welche Unterstützung braucht sie? Daraus kann ein Vorschlag für ein Teilhabeziel entstehen.
Phase 1: Einen Vorschlag machen
Die Person, die die Spannung anspricht, macht möglichst auch einen Vorschlag. Wie könnte sich die Situation verbessern?
Der Vorschlag kann schon genau ausgearbeitet sein. Wenn noch keine Idee da ist, sammelt die Gruppe gemeinsam Ideen. Sobald der Vorschlag eingebracht ist, entwickelt die Gruppe ihn gemeinsam weiter.
Es muss auch nicht immer eine Schwierigkeit am Anfang stehen. Ein Beispiel aus einem Wohnheim: Jemand schlägt morgens vor, heute auf dem Feld Salat zu ernten. Auch daraus kann eine gemeinsame Entscheidung entstehen.
Phase 1: Verständnisfragen klären
Jetzt sollen alle verstehen, was vorgeschlagen wird. Dafür dürfen sie Fragen stellen.
Meinungen, Bewertungen und Diskussionen kommen später. Zunächst schauen alle wohlwollend und neugierig auf den Vorschlag. Ziel ist ein gemeinsames Bild davon, was er bedeutet.
Phase 2: Erste Reaktionen hören
Bevor die Gruppe Einwände sammelt, hört sie erste Eindrücke. Wie geht es den Beteiligten mit dem Vorschlag?
Am besten spricht eine Person nach der anderen. Auch leise Stimmen sollen gehört werden. Die anderen diskutieren die Reaktion zunächst nicht. Bei einer einfachen Entscheidung kann dieser Schritt entfallen.
Phase 2: Einwände sammeln
Nun geht es um die Frage: Was wäre an diesem Vorschlag aus deiner Sicht nicht tragbar?
Dabei sind verschiedene Arten von Rückmeldungen zu unterscheiden:
- Eine Präferenz ist ein persönlicher Wunsch. Sie stellt den Vorschlag nicht grundsätzlich infrage.
- Eine Sorge benennt ein mögliches Risiko. Es ist noch nicht belegt, aber auch nicht grundlos.
- Ein Einwand zeigt konkret, wo der Vorschlag das gemeinsame Ziel verfehlen oder Schaden verursachen könnte.
- Eine Blockade setzt einen besonders schwerwiegenden Grund voraus. Ein anerkanntes Recht, eine gesetzliche Vorgabe oder ein gemeinsam getragener Grundsatz würde verletzt.
Im Beispiel mit der Salaternte sagt jemand: „Es regnet auf dem Feld.“ Das ist hier ein klarer Einwand gegen den Vorschlag in seiner bisherigen Form.
Phase 2: Einwände einarbeiten
Die Gruppe nimmt einen Einwand nach dem anderen auf. Niemand muss den ursprünglichen Vorschlag verteidigen oder sich rechtfertigen.
Ziel ist, die angesprochene Schwierigkeit bei der Weiterentwicklung zu berücksichtigen. Der Vorschlag kann dadurch genauer und besser umsetzbar werden.
Beim Salat-Beispiel könnte die neue Lösung so aussehen: Heute ernten wir im Gewächshaus. Die Ernte auf dem Feld verschieben wir auf morgen, wenn es wieder trocken ist. Der Einwand hat damit zu einer veränderten Lösung geführt.
Wenn ein Einwand offenbleibt
Manche Einwände lassen sich nicht sofort einarbeiten. Dann gibt es fünf Möglichkeiten:
- Beiseitetreten: Eine Person hält ihren Einwand aufrecht. Er ist für sie aber nicht so schwerwiegend, dass der Vorschlag gestoppt werden muss. Sie kann mit der Entscheidung leben.
- Vertagen: Die Gruppe braucht mehr Zeit, Informationen oder Klärung.
- Testen: Die Gruppe probiert den Vorschlag aus. Sie schreibt den offenen Einwand auf und legt fest, wann sie das Ergebnis prüft.
- Überarbeiten: Eine Person oder Arbeitsgruppe bearbeitet den Vorschlag weiter. Später kommt er erneut in die gemeinsame Entscheidung.
- Blockieren: Ein nachvollziehbarer und schwerwiegender Grund verhindert die Annahme. Er kann rechtlich, fachlich, ethisch oder mit einer nicht abgebbaren Verantwortung verbunden sein.
Ein bloßes „Ich bin dagegen“ genügt nicht für eine Blockade. Wenn jemand den Vorschlag jedoch nicht mittragen kann, ohne die eigene Verantwortung zu verletzen, muss dies ernst genommen werden.
Phase 3: Die Entscheidung treffen
Ein Vorschlag wird angenommen, wenn kein schwerwiegender Einwand mehr besteht. Auch Menschen mit verbleibenden Bedenken können sagen: „Ich kann damit mitgehen.“
Wenn es von Anfang an keine Einwände gibt, kann die Entscheidung direkt getroffen werden. Auch hier gilt: Die Lösung muss nicht perfekt sein. Sie muss sicher genug zum Ausprobieren sein.
Ein Einwand kann blockieren, wenn er auf einer belastbaren Grundlage beruht. Dazu gehören:
- Rechtliche Grundlagen: zum Beispiel geltendes Recht, ein Hilfeplan oder ein Vertrag.
- Ethische Grundlagen: zum Beispiel Menschenwürde und Grundrechte.
- Fachliche Grundlagen: anerkannte Standards der Arbeit.
- Rollenbezogene Verantwortung: Eine Person trägt Verantwortung, die sie nicht einfach an andere abgeben kann.
Phase 3: Die Vereinbarung klar formulieren
Am Ende müssen alle nachvollziehen können: Was gilt jetzt? Was ist noch offen? Wer ist beteiligt?
Die Vereinbarung soll so klar sein, dass auch eine Person sie versteht, die nicht am Gespräch teilgenommen hat.
Manche Bedenken rechtfertigen keinen Einwand, sind aber trotzdem sinnvoll. Die Gruppe kann daraus Kriterien für die spätere Prüfung machen. Zum Beispiel: Wenn eine bestimmte Schwierigkeit auftritt, sehen wir uns die Vereinbarung erneut an.
Phase 3: Verbindlich festhalten
Eine Vereinbarung braucht eine nachvollziehbare Dokumentation. Sie wird zum Beispiel in einem Protokoll oder in einer Akte festgehalten. Offene Bedenken gehören dazu.
Jede Vereinbarung erhält außerdem ein Datum zur Überprüfung. Dann fragen die Beteiligten: Funktioniert sie noch? Muss etwas verändert werden?
Eine solche Prüfung ist kein Ausdruck von Misstrauen. Sie zeigt, dass eine gute Lösung weiterentwickelt werden darf.
Mit der Vereinbarung kann die Gruppe auch Aufgaben an einzelne Personen übertragen. Danach braucht nicht jeder kleine Schritt den ganzen Ablauf. Grundsatzentscheidungen verdienen den vollständigen Prozess. Entscheidungen über die Ausführung können innerhalb der vereinbarten Grundsätze eigenständig getroffen werden.
Das Tempo an die Menschen anpassen
Ein Einwand kann auch erst nach dem Gespräch auftauchen. Dann entsteht eine neue Spannung, die erneut bearbeitet wird.
Manche Menschen brauchen länger, um ihre Gedanken zu ordnen. Wenn dies bekannt ist, kann die Gruppe den Prozess über mehrere Tage verteilen.
Ein möglicher Ablauf ist:
- Erstes Treffen: Die Gruppe benennt die Spannung und bespricht Vorschläge.
- Zweites Treffen: Sie hört Reaktionen und sammelt Einwände.
- Drittes Treffen: Sie arbeitet die Einwände ein und entwickelt den endgültigen Vorschlag.
Das braucht zunächst Zeit. Der Aufwand soll dazu beitragen, dass sich niemand übergangen fühlt und alle die Vereinbarung mittragen können. Die Umsetzung kann dadurch leichter werden. Es können spätere Auseinandersetzungen entfallen, die sonst durch eine nicht gemeinsam getragene Entscheidung entstehen würden.
dEf im Alltag
dEf lässt sich in Teamsitzungen, Hilfeplangesprächen, Wohngruppen und in der Zusammenarbeit mit Klientinnen und Klienten einsetzen. Der Grundablauf lässt sich in wenigen Minuten erklären. Seine Ausgestaltung kann an verschiedene Situationen angepasst werden.
Das Ziel bleibt: Es setzt sich nicht einfach die lauteste Person durch. Die Gruppe entwickelt eine Lösung, mit der alle gut leben können.

